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Gewerbelärm ...
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Beispiele
Schallgutachten
Heikendorf
Auf einer Fläche von ca. 26 Hektar entsteht ein Wohngebiet. Im Rahmen der lärmtechnischen Untersuchung wurde der auf das Gebiet einwirkende Verkehrslärm beurteilt und die Höhe eines Steilwalls zur Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ und der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzverordnung“ zum Schutz gegen Lärm bestimmt und in einen Festsetzungsvorschlag für den Bebauungsplan übertragen.
Schallgutachten
1. Änderung B-Plan Nr. 148, Entwicklung eines Wohngebietes (2026)
Auf einem ehemaligen Gärtnereigelände im Einflussbereich von Verkehrslärm entsteht ein Wohngebiet. Die lärmtechnische Untersuchung beurteilt den Verkehrslärm und bestimmt die Höhenlage der Reihenhäuser, eine Lärmschutzwand sowie die verbleibenden maßgebenden Außenlärmpegel zur späteren Dimensionierung der Außenbauteile der Gebäude. Sie beurteilt weiterhin die Wirkung des Quartierparkhauses und gibt Festsetzungsvorschläge.
Schallgutachten
B-Plan Nr. 175, Erneuerung des Nahversorgungszentrums (2025)
Der in einem Gewerbegebiet gelegene bestehende Discountmarkt und sein benachbarter Vollsortimenter sollen erneuert und neu aufgestellt werden. Dabei dürfen die Immissionsrichtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm im benachbarten Wohngebiet nicht überschritten werden. Die lärmtechnische Untersuchung bestimmt die Zusatz- und Gesamtbelastung aus den gewerblichen Anlagen und trifft Empfehlungen zum Schallschutz.
Schallgutachten
B-Plan Nr. 4, Entwicklung eines Wohngebietes (2026)
Ein geplantes Wohngebiet rückt an einen bestehenden Sportplatz der Nachbargemeinde heran. Die lärmtechnische Untersuchung berechnet die Immissionen der Sportanlage für verschiedene Nutzungen und zeigt ihre Wirkung auf. Die Beurteilung erfolgt anhand der 18. BImSchV „Sportanlagenlärmschutzverordnung“. Es werden Festsetzungsempfehlungen für den Bebauungsplan gegeben.